Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs und den dazugehörigen Einrichtungen im Freistaat Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung. Die neue FFP2-Maskenpflicht gilt in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs wie Regionalzügen, S-Bahnen, Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen und auch Taxis sowie an Bahnhöfen und Haltestellen. Sie gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren. Für Fahrgäste zwischen 6 und 14 Jahren sowie für Kontroll- und Servicepersonal im ÖPNV bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
„Wir bekämpfen die Corona-Pandemie konsequent“, betont Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer. „Das Virus mutiert und wird aggressiver, deshalb ist es klug, alle Möglichkeiten zu nutzen, die wir haben. Dazu gehören FFP2-Masken, denn sie schützen auch den Träger selbst vor einer Ansteckung.“ (PM STMB)